Bauleitplanung
Gemeinden wird die kommunale Planungshoheit verfassungsrechtlich garantiert. Sie können Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellen.
Bauleitpläne, sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, diese werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiet.Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Rechtskräftige Bebauungspläne
In der unten dargestellten Karte sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne des Marktes Mittenwald in gelb dargestellt. Mit Klick auf den gelb markierten Bereich erhalten Sie weitere Informationen zum jeweiligen Plan.